Diabetes - eine Volkskrankheit mit großen Zahlen.
Es leiden fast 8.000.000 Menschen an Diabetes
und die Dunkelziffer ist sehr hoch.
In Deutschland verlassen jährlich mehr als
ca. 300 000 Patienten die Arztpraxis mit der "Diagnose Diabetes".
davon leiden etwa:
95% an einem Diabetes Typ 2
Auch eine gewisse erblichen Vorbelastung bei einem Großteil der Typ 2
Diabetikern ist mit verantwortlich.
Liebe Spenderin,
lieber Spender
Spenden bis zum Betrag von 200 Euro können Sie in Verbindung mit Ihrem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung (Kontoauszug) des Kreditinstituts steuerlich geltend machen.
Es reicht, wenn Name und Kontonummer unseres Vereins, Betrag und Buchungstag aus diesem Beleg ersichtlich sind. Bitte schreiben Sie „Spende“ als Überweisungsgrund, da für das Finanzamt ersichtlich sein muss, ob es sich um eine Spende oder um den von Ihnen geleisteten Mitgliedsbeitrag handelt.
Gleichzeitig bestätigen wir, dass die Diabetes Selbsthilfegruppe Ganderkesee e.V. Am Vogelsang 5, 27777 Ganderkesee) nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Delmenhorst vom 08.05.2018 mit Steuer-Nummer 57/220/08660 als gemeinnützig anerkannt ist. Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 08.05.2018 festgestellt. Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO verwendet wird. Unser Verein fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Zweck der Diabetes Selbsthilfegruppe Ganderkesee (SHG):
1. Die SHG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung“.
1.1 Sie umfassen soziale Aufgaben und Tätigkeiten, die sich aus der besonderen Lage der Diabetes-Erkrankten ergenen.
1.2 Förderung aller Maßnahmen,
die wirksame Hilfe für Diabetiker bedeuten in Zusammenarbeit mit Kliniken, Ärzten,Psychologen, Diätassistenten, Diabetesberater und Podologen,
Pädagogen, Krankenkassen, staatliche und wissenschaftliche Organisationen,
Forschungseinrichtungen und der Industrie.
1.3 Förderung der Diabetes Schulung. Betroffenen, Partnern und Angehörigen, Erziehern, Lehrern und Ausbildern und Betreuern.
1.4 Öffentlichkeitsarbeit.
Mit dem Ziel, die Probleme und Belange von Diabetikern, besonders bei Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Schulen, der Berufsausbildung, im Beruf und Gesellschaft.
1.5 Mitarbeit bei der Entwicklung. Und Durchführung neuer und zukunftsweisender Schulungs-und Betreuungsprogramme.
Planung und Durchführung von Aktivitäten.
1.6. Die SHG ist selbstlos tätig, sie verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der SHG dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel der SHG. Über eventuelle Aufwandsentschädigungen entscheidet der Vorstand. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
Wir danken für Ihre Unterstützung.
Mit herzlichen Grüßen
Der Vorstand